Geltungsbereich
Diese AGB gelten für individuell vereinbarte Produktstrategie, Konzeption, UX/UI- und Brand-Design, Web- und Softwareentwicklung, Beratung sowie damit verbundene Leistungen von Roland Ferenc Malits / Elvuno, Einzelunternehmen, Kreutzerstr. 72, 90439 Nürnberg.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und Vereinbarungen haben Vorrang. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
Vertrag und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Ziele, Liefergegenstände, Vergütung, Termine und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Vorarbeiten und Präsentationen sind nicht geschuldet. Technische und gestalterische Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Ziels bleiben vorbehalten.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugänge, Daten, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann Termine verschieben. Nach vorherigem Hinweis kann dadurch entstehender Mehraufwand zusätzlich berechnet werden.
Änderungen und Zusatzleistungen
Wünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als Change Request behandelt. Vor ihrer Umsetzung werden Auswirkungen auf Leistung, Aufwand, Vergütung und Zeitplan abgestimmt. Bis zur Freigabe bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich.
Drittleistungen und Betriebskosten
Domains, Hosting, App Stores, Plattformgebühren, Lizenzen, Schriftarten, Stock-Material, Zahlungsdienste und andere Drittleistungen sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht. Verträge mit Drittanbietern und deren laufende Kosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber.
Vergütung und Zahlung
Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlich geschuldeter Steuern, soweit diese anfallen. Zahlungsplan, Abschläge und Fristen ergeben sich aus Angebot und Rechnung.
Bei länger laufenden Projekten können Abschläge nach Leistungsstand verlangt werden. Unbestrittene Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
Termine und Leistungshindernisse
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind. Fristen verlängern sich angemessen bei ausstehender Mitwirkung, nachträglichen Änderungen oder unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs.
Prüfung und Abnahme
Soweit ein Arbeitsergebnis abnahmefähig ist, wird seine Fertigstellung angezeigt. Der Auftraggeber prüft es innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Gesetzliche Regelungen, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
Nutzungsrechte und Übergabe
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne besondere Regelung werden einfache, für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche Nutzungsrechte eingeräumt.
Source Code, offene Design-Dateien, Dokumentation oder Zugangsdaten werden nur im vereinbarten Umfang übergeben. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden, allgemeine Komponenten und Know-how verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Für Open-Source- und Drittmaterial gelten deren Lizenzen.
Betrieb, Wartung und Änderungen
Hosting, Monitoring, Wartung, Sicherheitsupdates, Support und Weiterentwicklung nach Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Änderungen durch den Auftraggeber, Dritte oder Plattformanbieter können Funktion und Kompatibilität beeinflussen.
Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers oder Darstellung des Projekts als Referenz erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder freigegeben wurde. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
Mängel
Mängel sind nachvollziehbar zu dokumentieren; zunächst ist eine angemessene Möglichkeit zur Nacherfüllung einzuräumen. Keine Mängelansprüche bestehen für Probleme durch nicht vereinbarte Systemumgebungen, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Haftung
Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftraggeber bleibt für seine Inhalte, Daten, Rechtefreigaben und geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Beendigung
Kündigung und Projektabbruch richten sich nach der individuellen Vereinbarung und dem Gesetz. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten im vereinbarten Umfang und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Nürnberg Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
